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Der Erfolg eines Unternehmens hängt in einem hohen Maße von dem Ansehen ab, welches ein Unternehmen aufgrund seiner Leistungen, aber auch aufgrund seines Verhaltens im Geschäftsverkehr und den von ihm vertretenen Werten genießt. Als führende europäische Unternehmensgruppe in der Planung, Errichtung und dem Management von komplexen Gesundheitseinrichtungen sind unser Leitbild, unsere Werte und Handlungsgrundsätze wichtige Begleiter beim Erreichen unserer ambitionierten Ziele.
Es entspricht daher der Unternehmenskultur der VITREA , sich zur Einhaltung ethischer Mindeststandards im Verhalten sowohl gegenüber ihren Mitarbeitern als auch gegenüber ihren Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern zu bekennen.
VITREA Code of Conduct
Um diesen hohen Standard gewährleisten zu können, wurde ein konzernweites „Compliance-System“ geschaffen, das die Einhaltung aller (Selbst-)Verpflichtungen, wie sie im Unternehmensleitbild, vor allem im Vitrea Code of Conduct festgelegt sind, sicherstellen soll.
Einen wichtigen Bestandteil dieses Systems bildet der innerhalb der VITREA etablierte Code of Conduct. Dieser Code of Conduct dient grundsätzlich als Leitfaden für die Einhaltung der ethischen Grundsätze und rechtlichen Verpflichtungen im Geschäftsverkehr und wird von der Vitrea und deren Beteiligungsgesellschaften gemeinsam getragen.
Neben der Kodifizierung der Verhaltensregeln in Form des Code of Conduct wurde ein VITREA Corporate Compliance Office geschaffen, das unter anderem für die Schulung der Mitarbeiter sowie die Erstellung und Überwachung detaillierter Verhaltensrichtlinien zur Weiterentwicklung der Compliance Richtlinien verantwortlich ist.
Das VITREA Corporate Compliance Office setzt sich aus dem Chief Compliance Officer und vier Business Unit Compliance Officers (je einer für jede Leitgesellschaft) zusammen. Der Chief Compliance Officer wird vom Vorstand der VITREA ernannt, ist nur dem für Compliance zuständigen Vorstandsmitglied der VITREA gegenüber berichtspflichtig und an keine Weisungen seines disziplinären Vorgesetzten gebunden.
Auf Vorschlag des Chief Compliance Officers werden in jeder der vier Leitgesellschaften der VITREA Compliance Officers von der jeweiligen Geschäftsführung eingesetzt, die ausschließlich dem Chief Compliance Officer gegenüber berichtspflichtig und an keine Weisungen ihrer disziplinären Vorgesetzten gebunden sind.
Dies gewährleistet eine kontinuierliche, unabhängige und konzernweite Überwachungs- und Prüfmöglichkeit des Corporate Compliance Offices im Hinblick auf etwaige Verstöße gegen den Code of Conduct innerhalb der VITREA, ergänzt durch regelmäßige Berichterstattungen an den Vorstand der VITREA über die laufende Entwicklung des etablierten „Compliance-Systems“, etwaige Verstöße und daraus resultierender, gesetzter Maßnahmen.
Das VITREA Corporate Compliance Office dient auch als konzernweite Informationsplattform für die Mitarbeiter der VITREA, die zur Einhaltung der im Code of Conduct zusammengefassten Verhaltensrichtlinien verpflichtet sind.
VITREA Code of Conduct for Business Partners
Der VITREA Verhaltenskodex für Geschäftspartner regelt die Prinzipien und Anforderungen der VITREA an ihre Geschäftspartner. Er stellt einen Leitfaden für die ethischen Grundsätze und rechtlichen Verpflichtungen dar, die von der VITREA getragen werden und deren Tragung auch von deren Geschäftspartnern erwartet wird.
VITREA Clinical Code of Conduct
Der VITREA Clinical Code of Conduct stellt eine Ergänzung des VITREA Verhaltenskodex (Code of Conduct) dar. Die Arbeit im klinischen Umfeld bringt aufgrund medizin-ethischer Besonderheiten weitere – über den für das allgemeine Geschäftsumfeld konzipierten VITREA Verhaltenskodex hinausgehende – Anforderungen und Verantwortungen mit sich. Aus diesem Grund wurde der VITREA Clinical Code of Conduct erstellt.
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